Sitzung: 12.06.2018 Gemeindevertretung Pölchow
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat die Bürgermeisterin unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Alle
Haushaltsansätze sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.
Der Landkreis prüft eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden.