TOP Ö 11: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2018

 

 


Nach § 20 GemHVO-Doppik hat die Bürgermeisterin unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Alle Haushaltsansätze sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.

Der Landkreis prüft eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden.