TOP Ö 10: Beschluss der Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 112-19/18

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die vorliegende Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Stäbelow.

 


Der Bürgermeister informiert über die Abstimmungen zur Nutzungsordnung. Private Nutzungen von Räumlichkeiten sind im Gemeindehaus nicht vorgesehen.

 

Herr Zschoch beantragt folgende Ergänzung zur Nutzungsordnung:

㤠3 Miete

(1)Für die Benutzung des Gemeindehauses wird, mit Ausnahme der in Nr. 3

genannten Fälle, eine Miete/Gebühr erhoben, die für die Unterhaltung der

Einrichtung verwendet wird. Gebührenschuldner ist der Nutzer/Veranstalter.

 

(2)Die Benutzungsgebühr je Einzelveranstaltung wird jährlich in der Haushalts-

satzung der Gemeinde festgesetzt.

(3)Die Einrichtungen des Gemeindehauses, siehe § 1 (1) EG 3 und OG 1 bis 3,

stehen den örtlichen Vereinen unentgeltlich zur Verfügung. Jedem ortsansässigen Verein wird die Benutzung des Gemeindehauses einmal jährlich für eine Mitgliederversammlung kostenlos überlassen. Für öffentliche Veranstaltungen, die dem

Interesse der Allgemeinheit dienen oder deren Erlös in vollem Umfang einem

gemeinnützigen Zweck zufließt, kann von der Erhebung einer Miete/ Benutzungsgebühr ebenfalls abgesehen werden. Über die Gebührenbefreiung entscheidet die

Gemeindevertretung.

 

§ 7 Haftung

-Jeder Nutzer benennt eine oder mehrere verantwortliche volljährige Personen, an die sich die Gemeinde im Schadensfall bzw. bei Beschwerden halten kann.

-Der Nutzer hat entstandenen Schaden umgehend zu melden.

 

§ Neu einarbeiten Veranstaltungen mit überwiegender Beteiligung Minderjähriger

Bei Veranstaltungen, an denen vorwiegend minderjährige Jugendliche teilnehmen, ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen: Es ist eine erwachsene Aufsichtspflichtige zu benennen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.

Alkoholkonsum ist verboten.“

 

Der Bürgermeister und Herr Reichel erklären, dass die genannten Ergänzungen nicht Bestandteil der Nutzungsordnung sein dürfen, sondern gegebenenfalls in die

Hausordnung aufgenommen werden sollten, die noch zu erarbeiten ist.

 

 

 

Über den Antrag von Herrn Zschoch, die Nutzungsordnung entsprechend zu

ergänzen, wird abgestimmt:

Abstimmung:

1

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister informiert über die Beratung der Bürgermeister in der Sitzung des Hauptausschusses im Amt Warnow-West zur Nutzung kommunaler Objekte zu

politischen Zwecken. Über die Gebäudeverwaltung erfolgt gegenwärtig die Prüfung zum Stand, anschließend wird dazu durch das Amt eine Empfehlung an den

Hauptausschuss und Amtsausschuss gegeben. Für die Gemeindevertretung wird voraussichtlich zur Sitzung am Jahresende 2018 ein entsprechender Beschlussvorschlag vorbereitet.

 

Herr Reichel verweist zu den genannten Ergänzungen von Herrn Zschoch auf

freiwillige Aufgaben der Gemeinde, über die zukünftig im Finanzausschuss zu

beraten ist, wonach dann die Hausordnung angepasst werden kann.

 

Nach Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen