Sitzung: 30.05.2018 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0608/2018
Beschluss Nr.
: 112-19/18
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die vorliegende
Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Stäbelow.
Der Bürgermeister
informiert über die Abstimmungen zur Nutzungsordnung. Private Nutzungen von Räumlichkeiten
sind im Gemeindehaus nicht vorgesehen.
Herr Zschoch beantragt
folgende Ergänzung zur Nutzungsordnung:
„§ 3 Miete
(1)Für die Benutzung des
Gemeindehauses wird, mit Ausnahme der in Nr. 3
genannten Fälle, eine
Miete/Gebühr erhoben, die für die Unterhaltung der
Einrichtung verwendet wird.
Gebührenschuldner ist der Nutzer/Veranstalter.
(2)Die Benutzungsgebühr je
Einzelveranstaltung wird jährlich in der Haushalts-
satzung der Gemeinde
festgesetzt.
(3)Die Einrichtungen des
Gemeindehauses, siehe § 1 (1) EG 3 und OG 1 bis 3,
stehen den örtlichen
Vereinen unentgeltlich zur Verfügung. Jedem ortsansässigen Verein wird die
Benutzung des Gemeindehauses einmal jährlich für eine Mitgliederversammlung
kostenlos überlassen. Für öffentliche Veranstaltungen, die dem
Interesse der Allgemeinheit
dienen oder deren Erlös in vollem Umfang einem
gemeinnützigen Zweck
zufließt, kann von der Erhebung einer Miete/ Benutzungsgebühr ebenfalls
abgesehen werden. Über die Gebührenbefreiung entscheidet die
Gemeindevertretung.
§ 7 Haftung
-Jeder Nutzer benennt eine
oder mehrere verantwortliche volljährige Personen, an die sich die Gemeinde im
Schadensfall bzw. bei Beschwerden halten kann.
-Der Nutzer hat
entstandenen Schaden umgehend zu melden.
§ Neu einarbeiten Veranstaltungen
mit überwiegender Beteiligung Minderjähriger
Bei Veranstaltungen, an
denen vorwiegend minderjährige Jugendliche teilnehmen, ist eine schriftliche
Vereinbarung zu treffen: Es ist eine erwachsene Aufsichtspflichtige zu
benennen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
Alkoholkonsum ist
verboten.“
Der Bürgermeister und Herr
Reichel erklären, dass die genannten Ergänzungen nicht Bestandteil der
Nutzungsordnung sein dürfen, sondern gegebenenfalls in die
Hausordnung aufgenommen
werden sollten, die noch zu erarbeiten ist.
Über den Antrag von Herrn
Zschoch, die Nutzungsordnung entsprechend zu
ergänzen, wird abgestimmt:
Abstimmung:
1 |
Ja-Stimmen |
6 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Der Bürgermeister
informiert über die Beratung der Bürgermeister in der Sitzung des
Hauptausschusses im Amt Warnow-West zur Nutzung kommunaler Objekte zu
politischen Zwecken. Über
die Gebäudeverwaltung erfolgt gegenwärtig die Prüfung zum Stand, anschließend
wird dazu durch das Amt eine Empfehlung an den
Hauptausschuss und
Amtsausschuss gegeben. Für die Gemeindevertretung wird voraussichtlich zur
Sitzung am Jahresende 2018 ein entsprechender Beschlussvorschlag vorbereitet.
Herr Reichel verweist zu
den genannten Ergänzungen von Herrn Zschoch auf
freiwillige Aufgaben der
Gemeinde, über die zukünftig im Finanzausschuss zu
beraten ist, wonach dann
die Hausordnung angepasst werden kann.
Nach Information und Beratung wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |