TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die 19. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit sowie Beschlussfähigkeit fest. Bei Eröffnung der Sitzung sind 6 von 9 Gemeindevertretern anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.