TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. 10 von 13 Gemeindevertretern sind anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.