TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Nord" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr. :107-20/18

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes für eine Einfamilienhausbebauung im Bereich der Wohnbaufläche als südliche Abrundung der Ortslage Niendorf entsprechend der wirksamen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Auszug F-Plan in der Anlage).

 

2.

Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich ist ca. 2 ha groß und grenzt im Norden an die vorhandene Wohnbebauung in Niendorf an. Im Westen schließt das Plangebiet an die Wendeanlage der Pölchower Straße an. Im Süden grenzen Ackerflächen an (s. Übersichtsplan in der Anlage). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 56/5 (teilw.) und 57/15 (teilw.) sowie 56/3 (Wendeanlage) der Flur 3, Gemarkung Niendorf.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen