TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 13 Gemeindevertretern sind 12 anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.