TOP Ö 17: Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung für den Zeitraum 01/2017 bis 12/2025

Herr May berichtet, dass die Fraktion der Wählergruppe „Das Dorf“ Fragen zum vorliegenden Beschluss an den Fachbereichsleiter der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West Herrn Breitrück gestellt hatte. Herr May bedankt sich bei Herrn Breitrück für die klärenden Ausführungen und das Gespräch. Es konnten alle Bedenken zur Beschlussvorlage ausgeräumt werden.

Der Bürgermeister äußert sich zur Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock. Da die Hansestadt bis 2025 nicht ausreichend Wohnraum für die Einwohner der Stadt zur Verfügung stellen kann, dürfen die Umlandgemeinden wieder mehr bauen. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes könnten auf dem Gebiet der Milchviehanlage in Elmenhorst und des Garagenvereins in Lichtenhagen Wohnbebauungen geplant werden. Die Hansestadt Rostock möchte aber keine Einwohner verlieren und stimmt daher als Nachbarkommune keinen weiteren Bebauungsplänen zu. Der Bürgermeister geht davon aus, dass die Gemeinde in 15 Jahren zur Hansestadt gehören wird.

Beschluss-Nr. 92-14/18:

1.       Das Stadt-Umland-Forum hat am 04.12.2017 die Fortschreibung des Entwicklungsrahmens von 2011 im Kapitel Wohnentwicklung beschlossen. Damit liegt ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept entsprechend Ziel 4.2 (3) Landesraumentwicklungsprogramm M-V für den Stadt-Umland-Raum Rostock vor. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung wird einmal jährlich über die Ergebnisse des Bevölkerungs- und Wohnungsbaumonitorings informieren und ggf. Vorschläge zur Nachsteuerung unterbreiten.

2.       Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen stimmt dieser Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock (siehe Anlage 1) zu.

3.       Der Bürgermeister der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird beauftragt die notwendigen Schritte der Gemeinde zum Wirksamwerden der Fortschreibung vorzunehmen.

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen