TOP Ö 12: Beschluss der Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Dühnelt weist darauf hin, dass ein Verein, der nicht im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen ist, nicht rechtsfähig ist. Die Gemeindevertreter beraten und legen fest, dass die Richtlinie dahingehend geändert werden soll, dass es sich bei den Vereinen, um eingetragene Vereine handeln muss.

Beschluss-Nr. 87-14/18:

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Richtlinie zur finanziellen Förderungen von Vereinen.

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Der Beschluss wurde geändert beschlossen. In der Anlage 1 unter 1. Grundsätze, Punkt 1.3 wird im letzten Satz das Wort „nicht“ ersatzlos gestrichen.