TOP Ö 9: Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 23.03.2012 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 22.03.2018 und es muss neu gewählt werden.

Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht: Sebastian Fietz; amtierender Gemeindewehrführer

Beschluss-Nr. 84-14/18

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen zu.

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen