TOP Ö 10: Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der stellvertretende Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 23.03.2012 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 22.03.2018 und es muss neu gewählt werden.

Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag

der Kameraden eingereicht: Peter Westendorf; amtierender stellv. Gemeindewehrführer

Beschluss-Nr. 85-14/18

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen zu.

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister zeigt sich äußerst zufrieden bezüglich der Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr. Der Bürgermeister wird regelmäßig über die Arbeit der Feuerwehr informiert. Es wird vom Amt Warnow-West eine Auswertung zum Stand der Ausrüstung der Gemeindefeuerwehren erwartet. Möglicherweise könnte ein drittes Fahrzeug für die Feuerwehr notwendig werden.

 

Der Bürgermeister informiert, dass im März 2018 Frau Doreen Bull auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zur Jugendfeuerwehrwartin gewählt wurde. Das Interesse der Kinder und Jugendlichen ist sehr groß. Die Mitgliederzahl in der Jugendfeuerwehr musste zunächst auf 12 begrenzt werden.