TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 11 der 13 Gemeindevertreter anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.