TOP Ö 1: Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und der Anwesenheit, Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 7 von 9 Gemeindevertretern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.