TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Zu Beginn der Sitzung sind 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Der Bürgermeister verteilt die vom Bundesinnenministerium ausgegebenen Urkunden für die anwesenden Wahlhelfer der Bundestagswahl 2017.