TOP Ö 8: B-Plan Nr. 30, Wohngebiet "Alt Sievershagen", Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 102-16/17

1.            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ gem. §§ 2 und 8 BauGB.

 

2.            Folgendes Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung an:

 

-        Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, für die Errichtung von Eigenheimen

 

3.            Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

-        im Norden durch Wohnbebauung

-        im Osten durch die Straße Alt Sievershagen

-        im Süden durch Wohnbebauung und

-        im Westen durch die Straße Steinfulgen.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich im Einzelnen auf die Flurstücke 4/1 und 14/33 sowie auf eine Teilfläche des Flurstückes 14/34 der Flur 1, Gemarkung Sievershagen – siehe Anlage.

 

4.            Der Beschluss über die Aufstellung des B-Planes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Kutschke erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Herr Matthies erklärt, dass 2 Bauvoranfragen vor lagen. Sowohl der Bau- als auch der Hauptausschuss empfahlen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bezeichnete Fläche.  

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Aufgrund von § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Herr Kutschke weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.