Sitzung: 12.10.2017 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/70-0670/2017
Beschluss Nr.
: 102-16/17
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ gem. §§ 2 und 8 BauGB.
2.
Folgendes
Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung an:
-
Festsetzung
eines allgemeinen Wohngebietes, für die Errichtung von Eigenheimen
3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
-
im
Norden durch Wohnbebauung
-
im Osten
durch die Straße Alt Sievershagen
-
im Süden
durch Wohnbebauung und
-
im
Westen durch die Straße Steinfulgen.
Der
Geltungsbereich bezieht sich im Einzelnen auf die Flurstücke 4/1 und 14/33
sowie auf eine Teilfläche des Flurstückes 14/34 der Flur 1, Gemarkung
Sievershagen – siehe Anlage.
4.
Der
Beschluss über die Aufstellung des B-Planes Nr. 30, Wohngebiet „Alt
Sievershagen“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Kutschke
erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der
Beschlussfassung teil.
Herr Matthies erklärt,
dass 2 Bauvoranfragen vor lagen. Sowohl der Bau- als auch der Hauptausschuss
empfahlen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bezeichnete
Fläche.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Aufgrund von § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Herr Kutschke weder
an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.