TOP Ö 6: B-Plan Nr. 1, 1. Änd., "Einkaufszentrum Ostseepark", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr.: 100-16/17

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplans Nr.1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft - siehe Anlage 1.

      Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.   Gemäß §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. S. 1722) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.

3.  Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr.1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen, ortsüblich bekannt zu machen.


Aufgrund der Erweiterung von ALDI verschiebt sich die die Baugrenze, was die Änderung des Bebauungsplanes notwendig macht.

Die Angelegenheit wurde bereits im Bauausschuss und Hauptausschuss besprochen und zur Beschlussfassung empfohlen. 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen