TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 23 "An der Beke" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Planer erhält das Wort: Auf einer gemeindeeigenen Fläche sollen ca. 30 altersgerechte Wohnungen entstehen (2-3geschossige Gebäude). Die Verkehrserschließung ist ungeklärt.

Es wird zur Geschosshöhe, Verkehrserschließung, Schulwegsicherung und Ideenwettbewerb beraten.

Entsprechend den Erfahrungswerten anderer Gemeinden sollte die  Gemeinde nicht als Investor auftreten.

Der Planer betont, dass ein Aufstellungsbeschluss nur eine Signalwirkung hat. Es kann in der Planungsphase alles geändert werden.

In der Anlage zum Beschluss (Lageplan) wird eine fußläufige Verbindung markiert. Dieses Detail soll bereits im Aufstellungsbeschluss verankert werden.

Beschluss-Nr. 97-18/17

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes für altersgerechtes Wohnen südlich des Wohngebietes Papendorf-Nord (B-Plan Nr. 21) schaffen sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO vorgesehen. Es ist geplant Wohneinheiten für die Personengruppe mit dem genannten besonderen Wohnbedarf zu schaffen. Dabei sollen diese Wohneinheiten in mehreren dreigeschossigen Gebäuden untergebracht werden.

2.     Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich ist ca. 0,8 ha groß und grenzt direkt an die nördlich gelegene Straße Am Kirchenkamp und den östlich gelegenen Fußweg am Graben (s. Anlage) an. Südlich und westlich befinden sich Gartenflächen bzw. aufgelassene Gartenflächen. Der umfasst die Flurstücke 13 (teilw.), 61 (teilw.) und 141 (teilw.) der Flur 3, Gemarkung Papendorf. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3.     Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen