TOP Ö 8: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Bürgermeister begrüßt den Planer Herrn Zielke.

Der Planer gibt Auskunft zur zulässigen Größe von Nebenanlagen (Grundfläche 40 qm, Terasse 12 qm, Versiegelung von Stellplätzen und Zufahrten 20qm, keine Garagen und Carports).

Herr Wiedow  und Herr Willert weisen auf das weiterhin bestehende Sicherheitsproblem durch fehlende bzw. ungenügende Erschließung der Verkehrswege bspw. für Löschwasserversorgung hin. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Sicherheitsaspekt noch einmal Gegenstand der Beratung werden.

Die Information der Bürger erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung.

 

Beschluss-Nr. 95-18/17

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" und den Entwurf der Begründung dazu.

2.     Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4.     Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltung