TOP Ö 5: Information zur Richtlinie 2014/52/EU - Novelle der Baunutzungsverordnung (Ferienwohnungen in B-Plan-Gebieten/reines Wohnen)

Durch Herrn Breitrück wurden die Änderungen der Bauordnung §13a erläutert. Es ist darauf hingewiesen worden, dass eine Legalisierung der Ferienwohnung in der Gemeinde einen B-Plan-Beschluss nach sich ziehen muss. Ansonsten sind in Zukunft Ferienwohnungen oder Fremdvermietungen illegal.

Der Ausschuss schlägt vor, zu diesem Problem eine Einwohnerversammlung abzuhalten und die Bürger über die Gesetzessituation zu informieren.

Danach ist die weitere Vorgehensweise im Hauptausschuss zu besprechen.