TOP Ö 10: Genehmigung der Eilentscheidungen des Bürgermeisters zu überplanmäßigen Ausgaben

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 128-20/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow genehmigt die Eilentscheidungen des Bürgermeisters zu überplanmäßigen Ausgaben in den HH-Stellen 54100.096-9, Ausbau Biestower Weg 2. BA und 54100.096-47, Straßenbeleuchtung, Umrüstung LED. Die Deckung erfolgt aus den HH-Stellen 54100.2331-9, Ausbau Biestower Weg, Anzahlungen aus Zuwendungen und 54100.2331-47, Umrüstung LED, Anzahlung aus Zuwendungen. Für die Umrüstung LED erfolgt für 2017 zunächst die Deckung aus 611,4013, Gewerbesteuer.

 


Der Bürgermeister begründet die Eilentscheidungen. Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen