TOP Ö 12: Information über einen Antrag der Gemeinde Papendorf auf Rückgabe der derzeitigen Sporthalle der Warnowschule Papendorf nach Fertigstellung der neuen Sporthalle

Mit Bildung der Amtsschule Warnowschule Papendorf hat die Gemeinde Papendorf vor 20 Jahren mit dem Übergang der Trägerschaft von der Gemeinde auf das Amt sämtliche Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, die unmittelbar schulischen Zwecken dienen, die Schulanlagen und -einrichtungen sowie sonstige mit der

Schulträgerschaft verbundenen Rechte und Verpflichtungen des Schulgesetzes M-V

entschädigungslos übertragen.

Der Ausschussvorsitzende gibt den Antrag der Gemeinde Papendorf vom 13.07.2017 bekannt, das Gelände der derzeitigen Sporthalle der Warnowschule

einschließlich des Gebäudes nach Fertigstellung des Sporthallenneubaus in die

Verantwortung der Gemeinde zurückzugeben, um das Gebäude zur Schaffung von Hortplätzen umzunutzen.

Der Antrag wurde geprüft. Eine Information über die rechtliche Wertung liegt den Ausschussmitgliedern vor. Die Gemeinde Papendorf kann für sich keinen schulrechtlichen Rückübertragungsanspruch für die jetzige Sporthalle herleiten.

Herr Blotenberg erläutert die rechtliche Prüfung.

Herr Pagels informiert über das Konzept des Vereins „Wabe“ e.V., das in den

Ausschüssen der Gemeinde vorgestellt worden ist, und weist auf die Problematik der nicht genügend vorhandenen Hortplätze in der Gemeinde hin.

Die Mitglieder des Schul- und Bauhofausschusses stimmen zu, den Verein „Wabe“ e.V. zur kommenden Schul- und Bauhofausschusssitzung zur Vorstellung des

Konzeptes einzuladen.