TOP Ö 15: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2017

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Zwei Kredite wurden wie geplant abgelöst, ein weiterer umgeschuldet (0,43 %).

Die Kreditgenehmigung zur Neuaufnahme eines Kredites über 750.000 EUR wurde erteilt. Der Kredit wird erst aufgenommen, wenn die Finanzmittel benötigt werden und/oder eine Verschlechterung der Marktkonditionen erkennbar wird.

Minderaufwendungen/-auszahlungen werden durch die zwischenzeitliche Absenkung der Kreisumlage auf 36,69 % der Umlagegrundlagen erzielt. Für 2018 sind bereits 39,5 % beschlossen, so dass mit einer deutlich höheren Kreisumlage zu rechnen ist.

 

Die Gemeinde muss hohe Disziplin bezüglich der Haushaltslage wahren. Es sind keine finanziellen Reserven vorhanden, so der Bürgermeister.