TOP Ö 10: Information zu planungsrechtlichen Festsetzungen zum Baurecht

Für den Bau der neuen Schulsporthalle ist es erforderlich, dass durch die Gemeinde Papendorf der Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ aufgestellt wird, um das für den Neubau benötigte Baurecht herzustellen

Das Grundstück wurde von der Gemeinde Papendorf an das Amt Warnow-West

verkauft. Der Bebauungsplan soll das Baurecht für die geplante Sporthalle, die

Erschließungsanlagen und die Sportaußenanlagen schaffen. Der erforderliche

Grünausgleich wird im Planverfahren ermittelt und geeignete Maßnahmen werden festgelegt.

Der Beschluss des Planentwurfes durch die Gemeinde Papendorf erfolgt voraussichtlich am 05.10.2017.

Die Finanzierung des B-Plans und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt zunächst ausschließlich durch die Gemeinde Papendorf. Die notwendige anteilige  Refinanzierung durch die Amtsschulgemeinden ist vorgesehen.

Unter der Bedingung, dass keine Ausschlussgründe geltend gemacht werden, kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 am 30.11.2017 erfolgen.

Herr Willert informiert über den Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Papendorf, die Außenanlagen mit dem Schulsporthallenbau zu realisieren, da

diesbezüglich Fördermittel signalisiert worden seien.

Die Ausschussmitglieder einigen sich, den Vorschlag zur Beratung des Haushaltes 2019 aufzunehmen. Ein Projekt dafür ist erforderlich. Es handelt sich hier um die Ausführungsplanung.