TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Amtsvorsteher begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Anwesenheit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 16 von 20 Ausschussmitgliedern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.

 

Herr Wiedenbeck hat seine Unterlagen zwei Tage zu spät erhalten. Das Amt erfragt die Gründe beim Zusteller.