TOP Ö 2: Einwohnerfragestunde

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.

- Eine Bürgerin der Bürgerinitiative Sedansberg möchte Rederecht zu TOP 8. Sie bittet einen Gemeindevertreter, das Rederecht für sie zu beantragen. Es wird von keinem Gemeindevertreter der Antrag gestellt. Somit kann der Bürgermeister kein Rederecht erteilen. Die Bürgerin übergibt dem Bürgermeister daraufhin ihren schriftlich formulierten Wortbeitrag mit der Bitte, diesen als Anlage dem Protokoll beizufügen. (Anmerkung: Der Wortbeitrag wurde allen Gemeindevertretern zur Kenntnis gegeben, ist aber keine Anlage zum Protokoll.)

 

- Eine Bürgerin weist darauf hin, dass der Ort für die Grünschnittentsorgung nur für Autofahrer günstig zu erreichen ist und die Zeit zwischen den beiden möglichen Ablieferungszeiträumen (Frühjahr und Herbst) zu lang ist. Das Problem ist bekannt. Es wird anvisiert, die Grünschnittentsorgung zweimal monatlich zu ermöglichen. Der Bauhof kann diese Leistung nicht erbringen, daher werden freiwillige Helfer gesucht. Die Thematik soll Anfang 2018 beraten werden. Herr Risch erinnert an die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2018.

Desweiteren möchte die Bürgerin wissen, ob die Freiwillige Feuerwehr ein Herbstfeuer geplant hat. Herr Wiedow: Die Freiwillige Feuerwehr sieht kein Herbstfeuer vor.

 

Eine Bürgerin erkundigt sich, warum die Gemeinde eine Bauvoranfrage ihrer Familie abgelehnt hat. Der Bürgermeister sieht die Probleme in der öffentlichen Wegeführung und Erschließung sowie der Lage außerhalb des Innenbereiches. Es ist die Ablehnung/Zustimmung der Entscheidungsbehörde des Landkreises Rostock abzuwarten. Die Anfrage wird an den Bauausschuss weitergeleitet. Es wird eine Nachfrage bei der Bauverwaltung des Amtes und beim Landkreis Rostock erfolgen.

 

Eine Bürgerin der Bürgerinitiative Sedansberg fragt, warum die Bürgerinitiative bei der frühzeitigen Beteiligung zum B-Plan Sedansberg nicht einbezogen wurde.               

Herr Pagels stellt richtig, dass der heute zu fassende Entwurfs- und Auslegungsbeschluss jedem Bürger im Rahmen der vorgesehenen gesetzlichen Frist die Möglichkeit eröffnet, seine Bedenken in Form einer Stellungnahme zu äußern.

 

Ein Bürger informiert über eine „wilde“ Abholzung am Fußweg in Papendorf in Richtung Bahnhof. Das Amt wird beauftragt die Angelegenheit zu prüfen und die Entfernung des Holzes zu bewirken. Der Bürger möchte wissen, welche Behörde für den vergitterten Graben 13 unter der Bahn zuständig ist. Zuständig ist der Wasser- und Bodenverband, so der Bürgermeister.

 

 

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