TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 

 


Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.  Es sind 9 von 13 Gemeindevertretern anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.