TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 8 von 11 Gemeindevertretern anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 

Anschließend verpflichtet der Bürgermeister die neue Gemeindevertreterin Frau Paditz per Handschlag auf die gewissenhafte Ausübung ihrer Pflichten.