TOP Ö 7: Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung

Beschluss Nr. : 94-15/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulationen der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung und für das Schöpfwerk.

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

Gebührensatz

Gebührenart

4,54

EUR je Gebühreneinheit

allgemeine Gewässerunterhaltung

11,91

EUR je Hektar

Schöpfwerk Conventer Niederung

 

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschluss und die Gebührenveränderung sowie deren Ursache anhand des Vorher-Nachher-Vergleiches. 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen