TOP Ö 6: Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss Nr. : 93-15/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017.

 

 


Der Erwerb eines Flurstückes sowie die Aktualisierung von Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt machen den 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Lambrechtshagen für das Haushaltsjahr 2017 notwendig.

Die Finanzausschussvorsitzende und der Bürgermeister erläutern wesentliche Änderungen und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

Der Zuschuss i. H. v. 4.000,00 EUR für die Pflasterung des Weges an der Kirche erfolgt über die Freigabe des Bürgermeisters (Sperrvermerk). Die Bedingungen für den Zuschuss werden grundsätzlich eingehalten.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung