Sitzung: 29.06.2017 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: VO/BV/20-0775/2017
Beschluss Nr.
: 61-11/17
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet
„Oberhagen“ im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 11 der Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert werden, um eine bessere Ausnutzung des derzeit mit einem großen Wohn-/Scheunengebäude bebauten Grundstücks zu ermöglichen (s. Übersichtsplan in der Anlage 1). Es ist die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern auf dem ca. 2700 m² großen Grundstück geplant. Eines dieser Häuser wird als Ersatzbau voraussichtlich vorab im Rahmen der aktuell rechtskräftigen 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 errichtet. Die Mindestgrundstücksgröße soll auf 500 m² festgesetzt werden (s. Parzellierungsplan in der Anlage 2).
2.
Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den östlichen Teilbereich des Baufeldes 11 der Ursprungsplanung über den B-Plan Nr. 10 an der Ganterstrat (Planstraße F), der als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde (Flurstück 34/37, Flur 4, Gemarkung Elmenhorst.
Der Übersichtsplan in der Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister
begründet den Beschlussvorschlag.
Herr May spricht
einen damaligen Grundsatzbeschluss der Gemeinde an, wonach die
Mindestgrundstücksgröße auf 600 m² festgesetzt wurde und äußert seine
Bedenken, für alle
fünf vorgesehenen Grundstücke die Mindestgröße von 500 m² festzulegen.
Nach eingehender
Beratung lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |