TOP Ö 17: Beschluss zur Widmung eines Gemeindegrundstücks

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 66-11/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Widmung des Flurstückes 150 der Flur 1 der Gemarkung Elmenhorst gemäß anliegender Widmungsverfügung.

Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Herr Harbrecht weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung wieder und beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.

 


Der Bürgermeister erklärt sich für befangen und überträgt die Sitzungsleitung dem

1. Stellvertreter, Herrn Dr. Schulz.

Herr May äußert seine Bedenken bezüglich der Begründung des Amtes, dass dieses separate Grundstück gar keine Straße im eigentlichen Sinne ist, keine Verbindungsfunktion hat und damit nicht der Allgemeinheit dient, sondern lediglich Anliegerzwecken.

Herr Dr. Schulz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung: