TOP Ö 10: Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow-Küste

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 59-11/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulationen der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung und für die Schöpfwerke.

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

Gebührensatz

Gebührenart

7,79

EUR je Gebühreneinheit

allgemeine Gewässerunterhaltung

6,91

EUR je Hektar

Schöpfwerk Laakkanal

27,27

EUR je Hektar

Schöpfwerk Schmarler Bach

 

 


Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen