TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 115-18/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen