TOP Ö 15: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 71-14/17

1.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung,  beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 „Dorfmitte“, betreffend das Grundstück Schulweg 7 (Gemarkung Stäbelow, Flur 1, Flurstück. 24/2), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 1).

Die Begründung zur 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 wird gebilligt (Anlage 2).

2.

Die Satzung über die 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme des Beschlusses.

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen