TOP Ö 1: Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Anwesenheit, Beschlussfähigkeit

 

 


Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung fest. Zu Beginn sind 10 von 12 Mitglieder anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.