TOP Ö 7: Beschluss einer Absichtserklärung mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 63-14/17

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt den Abschluss einer Absichtserklärung (Anlage 1) mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser.

 

 


Herr Zschoch äußert noch einmal seine Bedenken zum Beschlussvorschlag.

Herr Brügge informiert über die Beratung und Empfehlung des Bauausschusses zur Formulierung des Kooperationsvertrages.

Herr Dr. Strauer erwähnt die Fördermittel des Bundes und des Landes mit dem Ziel, den Breitbandausbau flächendeckend für alle Haushalte zu organisieren und

Anschlüsse für die Endverbraucher günstiger zu erhalten. Er äußert sich dahin-

gehend, dass die Gemeinde nicht auf Fördermittel verzichten sollte und informiert über ein Abraten von Vertragsabschlüssen seitens des Städte- und Gemeindetages. Er teilt mit, dass Kooperationsverträge teilweise falsch seien und das Unternehmen Deutsche Glasfaser auch ohne Vertrag mit der Nachfragebündelung aktiv werden könne. Er regt an, die Ansprechpartner des Städte- und Gemeindetages zur

Beantwortung offener Fragen sowie zum Verständnis einzuladen.

Herr Zschoch informiert über sein Gespräch mit der Telekom und mit Vodafone,

wonach eine Versorgung in der Gemeinde Stäbelow zwischen 50 und 100 MBit/s möglich wäre (auch Glasfaserverlegung) und er regt an, die Formulierung im

Vertrag, dass die Parteien nach Durchführung einer erfolgreichen Nachfrage-

bündelung einen Kooperationsvertrag abschließen werden, zu streichen.

Der Bürgermeister unterrichtet über die Aussagen des Ministers für Energie,

Infrastruktur und Digitalisierung M-V, dass die juristische Prüfung des Vertrages

erfolgt ist und im Ergebnis der eigenwirtschaftliche Ausbau durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser keine rechtlichen Auswirkungen auf die Bundesförderung hat.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass 97 % der Haushalte der Gemeinde Stäbelow ohne zusätzliche Kosten der Gemeinde komplett bis in das Gebäude verlegt werden

könnten (ohne Anschlusskosten für die Endverbraucher). Der Bürgermeister erläutert die Auflagen des Energieministers nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, die klar definiert werden sollen und im Vertrag aufgeführt sind.

Ferner erklärt der Bürgermeister noch einmal, dass die Einwohner nicht verpflichtet sind, einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser einzugehen.

Herr Breitrück, Fachbereichsleiter Bauverwaltung, informiert zur Prüfung des

Vertrages und zur Absichtserklärung.

Nach eingehender Meinungsäußerung und Beantwortung von Anfragen der Gemeindevertreter wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen