Sitzung: 26.04.2017 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/BV/40-0532/2017
Beschluss Nr.
: 63-14/17
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt
den Abschluss einer Absichtserklärung (Anlage 1) mit dem Unternehmen Deutsche
Glasfaser.
Herr Zschoch äußert
noch einmal seine Bedenken zum Beschlussvorschlag.
Herr Brügge
informiert über die Beratung und Empfehlung des Bauausschusses zur Formulierung
des Kooperationsvertrages.
Herr Dr. Strauer
erwähnt die Fördermittel des Bundes und des Landes mit dem Ziel, den
Breitbandausbau flächendeckend für alle Haushalte zu organisieren und
Anschlüsse für die
Endverbraucher günstiger zu erhalten. Er äußert sich dahin-
gehend, dass die
Gemeinde nicht auf Fördermittel verzichten sollte und informiert über ein
Abraten von Vertragsabschlüssen seitens des Städte- und Gemeindetages. Er teilt
mit, dass Kooperationsverträge teilweise falsch seien und das Unternehmen
Deutsche Glasfaser auch ohne Vertrag mit der Nachfragebündelung aktiv werden
könne. Er regt an, die Ansprechpartner des Städte- und Gemeindetages zur
Beantwortung
offener Fragen sowie zum Verständnis einzuladen.
Herr Zschoch
informiert über sein Gespräch mit der Telekom und mit Vodafone,
wonach eine
Versorgung in der Gemeinde Stäbelow zwischen 50 und 100 MBit/s möglich wäre
(auch Glasfaserverlegung) und er regt an, die Formulierung im
Vertrag, dass die
Parteien nach Durchführung einer erfolgreichen Nachfrage-
bündelung einen
Kooperationsvertrag abschließen werden, zu streichen.
Der Bürgermeister
unterrichtet über die Aussagen des Ministers für Energie,
Infrastruktur und
Digitalisierung M-V, dass die juristische Prüfung des Vertrages
erfolgt ist und im
Ergebnis der eigenwirtschaftliche Ausbau durch das Unternehmen Deutsche
Glasfaser keine rechtlichen Auswirkungen auf die Bundesförderung hat.
Der Bürgermeister
erklärt, dass 97 % der Haushalte der Gemeinde Stäbelow ohne zusätzliche Kosten
der Gemeinde komplett bis in das Gebäude verlegt werden
könnten (ohne
Anschlusskosten für die Endverbraucher). Der Bürgermeister erläutert die
Auflagen des Energieministers nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes,
die klar definiert werden sollen und im Vertrag aufgeführt sind.
Ferner erklärt der
Bürgermeister noch einmal, dass die Einwohner nicht verpflichtet sind, einen
Vertrag mit der Deutschen Glasfaser einzugehen.
Herr Breitrück,
Fachbereichsleiter Bauverwaltung, informiert zur Prüfung des
Vertrages und zur
Absichtserklärung.
Nach eingehender Meinungsäußerung und Beantwortung von Anfragen der Gemeindevertreter wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt
Abstimmung:
5 |
Ja-Stimmen |
4 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |