TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 9 von 13 Gemeindevertretern anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.