TOP Ö 10: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 108-17/17

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

- Beschluss zur Umrüstung auf eine elektronische Sirene in Groß Schwaß sowie Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe

- Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für PKW-Stellplätze der FFw Kritzmow

 

 


Nach Hauptsatzung der Gemeinde trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis 25.000 Euro. Nach Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen.

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen