Sitzung: 28.03.2017 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/AV/60-0900/2017
Beschluss Nr.
: 108-17/17
Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, folgende auf
den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende
Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:
- Beschluss zur Umrüstung auf eine elektronische Sirene in Groß Schwaß sowie Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe
- Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für PKW-Stellplätze der FFw Kritzmow
Nach Hauptsatzung
der Gemeinde trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung von
über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen
von 5.000 bis 25.000 Euro. Nach Kommunalverfassung M-V kann die
Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich
ziehen.
Folgender Beschluss
wird gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |