TOP Ö 10: F-Plan 2004, 1. Änd. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr. : 56-10/17

  1. Die zum Vorentwurf v. 20.10.2016 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.
  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 und die zugehörige Begründung werden gebilligt (Anl. 2, 3).
  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TöB ist gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB vorzunehmen.

 

 

 

 


Der Bürgermeister erteilt dem Planer Herrn Millahn das Wort.

 

Herr Millahn erläutert die vorliegende Flächennutzungsplanung:

- Die Planung der Wohnbebauung orientiert sich an einer Bedarfsentwicklung. Hier sind für den Eigenbedarf der Gemeinde 60 Wohneinheiten und für den Bedarf von außen (Nachzug) ebenfalls 60 Wohneinheiten vorgesehen (Gebiet der ehemaligen Rinderstallanlage in Elmenhorst, Gebiet Zu den Tannen, Gebiet Sievershäger Weg).

- Durch die exponierte Lage der Gemeinde ist eine Entwicklung von Erholungsgebieten (2 Ferienhausgebiete und Caravanstellplätze) angedacht.

- Die Vorsorgeplanung sieht eine Möglichkeit der weiteren Entwicklung von Gewerbe vor. Es soll eine Entwicklungsreserve für die Gemeinde selbst geschaffen werden, so dass das örtliche Dienstleistungsgewerbe entwickelt werden kann. Eine für Lichtenhagen angedachte Einkaufsmöglichkeit ist nicht in Aussicht gestellt, da der ländliche Versorgungsbereich Lichtenhagen durch Lütten-Klein und Elmenhorst abgedeckt sei. Eventuell könnte im Zusammenhang mit dem Bau einer Tankstelle eine Versorgungseinheit entstehen.

 

Durch die eingegangenen Stellungnahmen hat sich der Entwurf des Flächennutzungsplanes in einigen Punkten geändert. Die ehemalige Rinderstallanlage wird wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet für eine Wohnbebauung nicht freigegeben. Der Abriss der alten Rinderstallanlage sollte im Zusammenhang mit entstehenden Ausgleichspflichten in der Planung bleiben.

Zu klären sind auch die Eintragungen des Gebietes Sievershäger Weg und Rinderstallanlage im Altlastenverzeichnis.

Es ist weiterhin vorgesehen die Kleingartenanlage Zur Kastanie mit einer Wohnbebauung zu überplanen. (Die Bedenken kommen von den Kleingärtnern selbst. Sie würden gern den Mehrgenerationenspielplatz in die Kleingartenanlage einbinden und sehen den Erhalt ihrer Anlage als hohes Kulturgut für wichtig an.)

Die Abstimmung zum FNPL zwischen der Hansestadt Rostock und dem Umland ist noch nicht abgesichert. Das Amt für Raumordnung hat den FNPL bereits befürwortet.

Die Gemeinde muss nun eine Priorisierung der Pläne vornehmen:

Erste Priorität hat die Kita.

Die Bebauung des Gebietes der alten Rinderstallanlage soll in mehreren Schritten realisiert werden. Zunächst soll die Erschließung gesichert werden

Das Gebiet Zu den Tannen hat dritte Priorität, da es eine extensive Fläche ist und die Innenentwicklung Vorrang hat.

Herr Hennig bemängelt, dass die 1. Änderung der Prioritätensetzung nicht aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht.

Daraufhin erläutert Herr Millahn die grundlegenden Strukturen einer Flächennutzungsplanung. Kurzfristige Umsetzungen beziehen sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren, mittelfristige auf 10 Jahre und langfristige Planungen sind bis 2030 angedacht. Eine überschießende Genauigkeit ist in einer Flächennutzungsplanung nicht notwendig. Die Vorranggebiete können von der Gemeinde in einem weiteren Schritt der Planung noch geändert werden. Die Verschiebung der Prioritäten der Planung beim ehemaligen Rinderstall hängt mit der Erschließung von Grundstücken, für die jedes Mal die Straße wieder neu aufgerissen werden müsste, zusammen. Dies soll durch eine Gesamterschließung für alle Grundstücke verhindert werden.

Prof. Vogel erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Schaffung einer Einkaufsmöglichkeit in Verbindung mit einer Tankstelle in Lichtenhagen. Der Planer Herr Millahn erklärt, dass diese Planung nur eine Angebotsplanung ist und voraussichtlich nur erfolgreich sein wird, wenn die Einkaufsmöglichkeiten im nahegelegenen Wohngebiet Lütten-Klein minimiert werden. Die Gemeinde versucht hier, dem Wunsch der Einwohner zu entsprechen.

Auf Nachfrage von Herrn Tietböhl erläutert Herr Millahn, dass die Erweiterung von gewerblichen Flächen in Elmenhorst vom Bedarf in der Gemeinde innerhalb der nächsten Jahre abhängt. Sofern der Bedarf da ist, kann die Gemeinde einen B-Plan auflegen. Es handelt sich hier um eine Vorsorgeplanung, da bei der gewerblichen Entwicklung keine Prognosen abgegeben werden können, weil sie von Unternehmerglück und der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung abhängt.

Der Bürgermeister stellt die Flächennutzungsplanung (Geltungszeitraum bis 2030) in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung.  


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen