Sitzung: 16.03.2017 Schul- und Bauhofausschuss Amt Warnow-West
Vorlage: BE/BV/10-0321/2017
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt den Grundstückskaufvertrag UR Nr. 1357/2016 vom 27.07.2016
in Verbindung mit dem noch zu beurkundenden Entwurf zum Nachtrag, vom 22.02.2017,
zum Erwerb einer unvermessenen Teilfläche (ca. 11.160 m²) aus dem in der Gemarkung
Papendorf, Flur 4 gelegenen Flurstück 86, verzeichnet im Grundbuch von Papendorf, Blatt 805, zu genehmigen.
Der Kaufpreis beträgt 1,40 EUR/m².
Die Kosten der Wertermittlung, der Vermessung, der Vorbereitung, notariellen Beurkundung
und Durchführung des Vertrages sind vom Amt Warnow-West zu tragen.
Herr Kaiser
beantragt die Änderung des Nachtrages unter „IV. Möglichkeit der Erweiterung
(siehe Anlage).
Die Gemeinde
Papendorf möchte wissen, worin die anderen Schulträgergemeinden das Risiko der
Erweiterungsmöglichkeit sehen. Die Erweiterungsmöglichkeit soll keine Gegenwehr
darstellen, vielmehr soll der Wille zur Schaffung eines Mehrwertes für die Schule und die Vereine der anderen
Gemeinden ausgedrückt werden.
Es wird kritisiert,
dass den Schulträgergemeinden bis heute kein Konzept vorgelegt wurde, die den
Bedarf einer wettkampffähigen Sporthalle rechtfertigt.
Frau Schulz weist
darauf hin, dass das Grundstück nach Beschlussfassung dem Amt gehört, das
darauf eine Schulsporthalle errichtet. Ein späterer Anbau durch die Gemeinde
Papendorf wäre nicht möglich, da die Zustimmung der anderen
Schulträgergemeinden notwendig ist.
Es folgen
eingehende Diskussionen. Die Gemeinde Papendorf stellt klar, dass die
Möglichkeit der Erweiterung das Recht der Gemeinde Papendorf auf eine
Erweiterung einräumen soll. Aus Sicht der Gemeinde Pölchow ist eine Umsetzung
des Vorhabens nur gemeinsam mit den anderen Schulträgergemeinden möglich.
Herr Brügge schlussfolgert,
dass der Schul- und Bauhofausschuss über die spätere Erweiterung entscheiden
sollte. Die Ausschussmitglieder beraten über die konkrete Formulierung in den
Grundstücksvertrag. Die Gemeinde Papendorf schlägt vor, dass über die Art und
Weise sowie die Ausführung des Erweiterungsbaus der Schul- und Bauhofausschuss
zustimmen könne.
Der
Ausschussvorsitzende verliest die Änderung des Nachtrages:
4. Bauverpflichtung
Abschnitt VI. der Bezugsurkunde wird
ersatzlos aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„VI. Möglichkeit der
Erweiterung“
1. Der Käufer beabsichtigt, auf dem heutigen
Kaufgegenstand eine Schulsporthalle zu errichten. Die Beteiligten sind dich
darüber einig, dass die Gemeinde Papendorf berechtigt ist, die Schulsporthalle
auf eine wettkampffähige Halle mit einer Spielfläche von 40 x 20 m zu
erweitern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Art und Weise sowie
die Ausführung nach Beschluss des Schul- und Bauhofausschusses ausgeführt wird.
Die dazu erforderliche Erweiterungsfläche wird
von den Parteien im Rahmen der durchzuführenden Planung hinreichend
berücksichtigt. Das Recht der Gemeinde Papendorf ist aufschiebend bedingt
dadurch, dass nach Inbetriebnahme der Schulsporthalle und sämtliche
Gewährleistungsfristen für die durchgeführten Baumaßnahmen abgelaufen sind.
2. Kosten für die Erweiterung und sämtliche
dadurch entstehende Folgekosten werden von dem Amt Warnow-West nicht übernommen
und nicht erstattet. Sollte, aus welchem Grund auch immer, die Absicht des
Käufers, die Schulsporthalle zu errichten, nicht realisiert werden, kann die
Gemeinde Papendorf hieraus keine Ansprüche herleiten.“
Herr Wiedow weist
darauf hin, dass sich im nördlichen Teil der Grundstücksfläche ein Graben
befindet, der zur Regenentwässerung dient. Eine Dienstbarkeit wird als
notwendig gesehen.
Im Anschluss wird
über die Änderung der Bauverpflichtung abgestimmt, die der Ausschussvorsitzende
vorlas:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Damit wurde der Änderung
der Bauverpflichtung zugestimmt.
Es folgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |