TOP Ö 1: Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Anwesenheit, Beschlussfähigkeit

 

 


Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen fest. Der Ausschuss ist vollzählig, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass dies der erste Schul- und Bauhofausschuss (SBA) ist, der öffentlich tagt, nachdem der Amtsausschuss im November die Öffentlichkeit des SBA per Hauptsatzungsänderung beschlossen hat.