TOP Ö 11: Grundsatzbeschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln

Beschluss Nr. : 84-14/17

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, dass bei Veränderungen der Landes- und Kreismittel aufgrund Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock, die kommunalen Anteile entsprechend § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) auf 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der Kindertageseinrichtung angepasst werden. Mögliche Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.

 

Die Gemeinde stellt einen Betrag von ca. 4.500,00 EUR für die gezielte Förderung von Maßnahmen, Aktivitäten und Beschaffungen der Kita „Spatzenhaus“ Papendorf zur Verbesserung der Bedingungen und Angebote für die Betreuung  und Bildung der Kinder zur Verfügung. Die Deckung erfolgt über das Konto 36100 54151001

 


Die Angelegenheit wurde bereits im Sozialausschuss beraten. In den letzten Jahren betrug der kommunale Anteil der Platzkosten Krippe ganztags, Krippe Teilzeit, Kindergarten ganztags und Kindergarten Teilzeit 51,5 %. Bei einem Grundsatzbeschluss einer 50/50% Regelung würden aufwendige Rückrechnungen bzw. Nachberechnungen nicht mehr notwendig, weshalb dies vom Amt bevorzugt wird.

Im Sozialausschuss einigte man sich darauf, die 50/50%-Regelung zu empfehlen. Ein Vorschlag aus dem Sozialausschuss sieht vor, der Kita Spatzenhaus 4.500 € (Differenz der Ersparnis kommunaler Anteile) zur Verfügung zu stellen, die der  Verbesserung der Bedingungen und Angebote für die Betreuung sowie Bildung der Kinder dienen sollen. Der Vorschlag wird begrüßt. Es wird folgender Beschluss geändert gefasst:  


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen