TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung fest. Zu Beginn der Sitzung sind 9 von 13 Gemeindevertreter anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.