TOP Ö 8: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung zum 01.01.2017 aus Anlass der Veränderung der Landes- und Kreismittel

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 101-16/17

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt aus Anlass der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel in der Kindertagesbetreuung folgende kommunale Anteile rückwirkend zum 01.01.2017:

Betreuungsart

neuer kommunaler Anteil ab 01.01.2017 

neuer Elternbeitrag          ab 01.01.2017

Krippe ganztags

310,28 €

264,32 €

Krippe Teilzeit

186,17 €

158,59 €

Krippe halbtags

114,92 €

114,92 €

Kindergarten ganztags

143,32 €

143,32 €

Kindergarten Teilzeit

86,00 €

85,99 €

Kindergarten halbtags

57,33 €

57,32 €

Hort ganztags

88,40 €

88,39 €

Hort Teilzeit

53,04 €

53,04 €

 

 


Herr Brandt, Vorsitzender des Sozialausschusses, informiert über die Beratung des Ausschusses und begründet den Beschlussvorschlag.

Herr Stamer berichtet, dass die Beiträge für Kindergarten und Kinderkrippe ab 01.01.2018 um 50,00 EUR pro Kind und Monat gesenkt werden und für jedes zweite Kind einer Familie der Kita-Beitrag halbiert werden soll. Für jedes dritte Kind brauchen dann keine Beiträge mehr gezahlt zu werden.

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen