TOP Ö 1: Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.