TOP Ö 9: Beschluss über den Antrag auf Bestellung eines Behindertenbeauftragten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag der Fraktion Wählergruppe Das Dorf auf Bestellung eines Behindertenbeauftragten ab. 

 

 

 


Der Bürgermeister berichtet, dass die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden mit 6 zu 1 Stimme keine Notwendigkeit zur Bestellung eines Behindertenbeauftragten für den gesamten Amtsbereich gesehen haben. Der Vorschlag  war von der Fraktion Die LINKE der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen eingebracht worden.

In den Ausschüssen der Gemeinde wurde der Antrag zur Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde beraten und nicht befürwortet. 

Die Gemeinde musste sich die Frage stellen, ob es in Elmenhorst/Lichtenhagen notwendig wäre einen Behindertenbeauftragten zu haben. Die Kommunalverfassung M-V sieht diese Aufgabe nur als Kann-Bestimmung vor.

Fakt ist, dass in der Gemeinde Probleme für Behinderte existieren. Beispielhaft sind enge Gänge in den Einkaufsmärkten, fehlende Rampen vor den Arztpraxen oder auch ungenügende Beleuchtung von Privatstraßen zu nennen. Die Gemeinde kann hier nur im Gespräch mit den Privatpersonen auf die Problematik hinweisen und um Abhilfe bitten.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde aus gegebenem Anlass eine Absenkung von Bordsteinen in Zukunft nicht mehr unterstützen wird.

Die Gemeinde verpflichtet sich aber weiterhin nach Lösungen zur Beseitigung von Problemen für Behinderte zu suchen. Die Mitglieder des Bauausschusses und des Sozialausschusses werden eine Ortsbegehung unternehmen, um die anstehenden Aufgaben im Hinblick auf die Verbesserung der Bedingungen für Behinderte aufzunehmen.

Herr Schersch wird vom Bürgermeister gebeten, seine Gedanken und Ideen schriftlich zu formulieren. Die Ausschüsse und der Bürgermeister werden sich mit seinen Vorstellungen befassen.