TOP Ö 2: Informationen der Verwaltung

 

 


Den Ausschussmitgliedern lag ein Schreiben der Verwaltung vom 08.11.2016 vor. Dieses ist den Ausschussmitgliedern sowie den anwesenden Bürgern zur Kenntnis gegeben. Grund war, dass in der letzten Sitzung die Bürger mit in die Diskussion einbezogen waren. Dies ist laut Kommunalverfassung nicht rechtens.