TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 10 von 15 Gemeindevertretern anwesend (ab TOP 10 sind es 11 Gemeindevertreter). Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.