TOP Ö 9: 6. Änderung des B-Plans Nr. 5 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 53-12/16

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu ändern. Der Änderungsbereich ist auf das Grundstück Schulweg 7 (Gmk. Stäbelow, Fl. 1, Flst. 24/2) beschränkt. Die Planänderung dient der Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf diesem Grundstück.

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.

3.

Der Entwurf der 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 nebst Begründung wird gebilligt (Anl. 2 und 3)

4.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist erst vorzunehmen, wenn die Tragung der Planungskosten vertraglich gesichert ist.

 

 


Herr Brügge informiert über den neuen Entwurf (liegt allen Gemeindevertretern heute vor), Änderung auf zweigeschossig.

Herr Schoen weist auf die notwendige Änderung in der Erläuterung im Punkt 2, 2. Absatz: Hinzuweisen ist auf die südliche Abstandsfläche des Gemeinschaftshauses, die z.T. auf dem Flurstück 24/2 (Änderungsbereich) liegt, zzt. Jedoch nicht besonders öffentlich-rechtlich gesichert ist.“ und äußert seine Bedenken. Er informiert über die Möglichkeit einer Antragstellung, dass die Fläche in Kataster aufgenommen wird.

Die Gemeindevertretung stimmt zu, der Empfehlung nachzugehen.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen