Sitzung: 30.11.2016 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0515/2016
Beschluss Nr.
: 53-12/16
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu ändern. Der Änderungsbereich ist auf das
Grundstück Schulweg 7 (Gmk. Stäbelow, Fl. 1, Flst. 24/2) beschränkt. Die
Planänderung dient der Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf
diesem Grundstück. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Der Entwurf der 6. Änderung des B-Plans
Nr. 05 nebst Begründung wird gebilligt (Anl. 2 und 3) |
4. |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist erst
vorzunehmen, wenn die Tragung der Planungskosten vertraglich gesichert ist. |
Herr Brügge
informiert über den neuen Entwurf (liegt allen Gemeindevertretern heute vor),
Änderung auf zweigeschossig.
Herr Schoen weist
auf die notwendige Änderung in der Erläuterung im Punkt 2, 2. Absatz:
Hinzuweisen ist auf die südliche Abstandsfläche des Gemeinschaftshauses, die
z.T. auf dem Flurstück 24/2 (Änderungsbereich) liegt, zzt. Jedoch nicht
besonders öffentlich-rechtlich gesichert ist.“ und äußert seine Bedenken. Er
informiert über die Möglichkeit einer Antragstellung, dass die Fläche in
Kataster aufgenommen wird.
Die
Gemeindevertretung stimmt zu, der Empfehlung nachzugehen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |