TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 75-13/16

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9b sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.

 

2.    Das Abwägungsergebnis wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben mitgeteilt.

 

3.    Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9b wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bebauungsplan Nr. 9b ist dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Die Träger öffentlicher Belange haben keine wesentlichen Bedenken geäußert.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen