Sitzung: 01.12.2016 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/30-0614/2016
Beschluss Nr.
: 75-13/16
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.
9b sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit
folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.
2. Das Abwägungsergebnis wird den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die
Stellungnahmen abgegeben haben mitgeteilt.
3. Die Gemeindevertretung beschließt den
Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet
"Sandkrug - nordwestlicher Teil" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen
(siehe Anlage 2).
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9b wird gebilligt (siehe Anlage 3).
5.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.
Der
Bebauungsplan Nr. 9b ist dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung
vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Die Träger
öffentlicher Belange haben keine wesentlichen Bedenken geäußert.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |