Sitzung: 30.11.2016 Gemeindevertretung Stäbelow
Frau Waldschläger
von der eno energy GmbH erhält das Wort und sie informiert zum Stand der
Entwurfsplanung.
Am 16.08.2016
erhielt die eno energy GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb
von zwei Windenergieanlagen des Typs eno92. Anfang Oktober 2016 wurde für die
beiden Windenergieanlagen WEA 11 und WEA 12 ein
Änderungsantrag beim
StaluMM gestellt. Dieser beinhaltet eine Umplanung der
beiden WEA auf die
aktuelle Anlagengeneration eno126 (137 m Messgröße –
Gesamtgröße 200 m).
Mit der unteren
Naturschutzbehörde wurde hinsichtlich der Grünland-Problematik keine Einigung
erzielt, so dass eine zeitnahe Genehmigung weiterer Windenergieanlagen im
Windpark Stäbelow ausgeschlossen ist. Auch erscheint eine Genehmigung in den
kommenden Jahren zunehmend unwahrscheinlich.
Hiervon betroffen
sind auch die beiden auf gemeindeeigenen Flächen geplanten
Anlagenstandorte.
Frau Waldschläger
und Herr Schubert informieren zur Trinkwasserschutzzone und erklären die
Nachweise verschiedener Vorkehrungen im Fall einer Havarie.
Anschließend werden
Anfragen der Gemeindevertreter beantwortet und Auflagen
(u. a. Schallgrenzwerte,
Schattenbildung) erläutert. Gutachten über Schall-
messungen müssen
vorliegen. Die Genehmigungsbehörden sind verpflichtet
sämtliche
Einhaltungen zu prüfen und nachzuweisen.
Der Bürgermeister
hält noch einmal fest, dass die Gemeindevertretung nicht
Genehmigungsbehörde
ist und kündigt an, die Thematik wieder in der Einwohner-
versammlung im Jahr
2017 zu behandeln, damit auch die Einwohner Gelegenheit
erhalten, direkt
ihre Fragen zu stellen.
In der
Hauptausschusssitzung im I. Quartal 2016 soll über die Änderung des
Nutzungsvertrages
beraten werden.