TOP Ö 7: Informationen der eno energy GmbH zum Planungsstand der Windkraftanlagen in der Gemeinde Stäbelow

Frau Waldschläger von der eno energy GmbH erhält das Wort und sie informiert zum Stand der Entwurfsplanung.

Am 16.08.2016 erhielt die eno energy GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs eno92. Anfang Oktober 2016 wurde für die beiden Windenergieanlagen WEA 11 und WEA 12 ein

Änderungsantrag beim StaluMM gestellt. Dieser beinhaltet eine Umplanung der

beiden WEA auf die aktuelle Anlagengeneration eno126 (137 m Messgröße –

Gesamtgröße 200 m).

Mit der unteren Naturschutzbehörde wurde hinsichtlich der Grünland-Problematik keine Einigung erzielt, so dass eine zeitnahe Genehmigung weiterer Windenergieanlagen im Windpark Stäbelow ausgeschlossen ist. Auch erscheint eine Genehmigung in den kommenden Jahren zunehmend unwahrscheinlich.

Hiervon betroffen sind auch die beiden auf gemeindeeigenen Flächen geplanten

Anlagenstandorte.

Frau Waldschläger und Herr Schubert informieren zur Trinkwasserschutzzone und erklären die Nachweise verschiedener Vorkehrungen im Fall einer Havarie.

Anschließend werden Anfragen der Gemeindevertreter beantwortet und Auflagen

(u. a. Schallgrenzwerte, Schattenbildung) erläutert. Gutachten über Schall-

messungen müssen vorliegen. Die Genehmigungsbehörden sind verpflichtet

sämtliche Einhaltungen zu prüfen und nachzuweisen.

Der Bürgermeister hält noch einmal fest, dass die Gemeindevertretung nicht

Genehmigungsbehörde ist und kündigt an, die Thematik wieder in der Einwohner-

versammlung im Jahr 2017 zu behandeln, damit auch die Einwohner Gelegenheit

erhalten, direkt ihre Fragen zu stellen.

In der Hauptausschusssitzung im I. Quartal 2016 soll über die Änderung des

Nutzungsvertrages beraten werden.